Der Moment, in dem ein Mensch stirbt, ist selten so, wie man es sich vorgestellt hat. Was danach zu tun ist, hängt stark davon ab, wo es passiert ist. Zu Hause gelten andere Abläufe als im Spital, im Pflegeheim wiederum andere. Dieser Beitrag zeigt für jede Situation die ersten Schritte – ruhig und der Reihe nach.

Das Wichtigste zuerst: Sie haben Zeit

Es gibt fast nichts, was in der ersten Stunde entschieden werden muss. Niemand wird abgeholt, bevor Sie bereit sind. Sie dürfen sich hinsetzen, jemanden anrufen, im Zimmer bleiben, so lange Sie möchten.

Die einzige Sache, die zeitnah geschehen muss, ist die ärztliche Feststellung des Todes. Alles andere folgt danach – und wir übernehmen davon den grössten Teil.

Todesfall zu Hause

Schritt 1: Eine Ärztin oder einen Arzt rufen. Bei einem erwarteten Tod – etwa nach längerer Krankheit – rufen Sie die Hausärztin oder den Hausarzt an. Ausserhalb der Praxiszeiten übernimmt der ärztliche Notfalldienst. Es braucht keinen Rettungswagen, wenn der Tod eindeutig eingetreten und erwartet war.

Die Ärztin oder der Arzt stellt den Tod fest und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ohne dieses Dokument geht nichts weiter – es ist die Grundlage für jeden folgenden Schritt.

Schritt 2: Bei unklarem oder unerwartetem Tod. Ist die Todesursache nicht klar, war der Tod plötzlich, oder gibt es Hinweise auf einen Unfall oder eine Fremdeinwirkung, wird die Polizei beigezogen. Das ist ein normales Verfahren und kein Vorwurf an die Angehörigen. In diesen Fällen gibt erst die zuständige Behörde den Leichnam zur Bestattung frei; das kann einige Tage dauern.

Schritt 3: Uns anrufen. Wir kommen, sobald Sie es wünschen – auch nachts. Wenn Sie noch Zeit im Zimmer verbringen möchten, sagen Sie das einfach. Manche Familien bitten uns, erst am nächsten Morgen zu kommen. Auch das ist möglich, sofern der Arzt keine Einwände hat.

Was Sie in der Zwischenzeit tun können. Fenster kippen und die Heizung im Raum herunterdrehen. Wenn Sie möchten, die verstorbene Person waschen und ankleiden – manche Familien empfinden das als wichtigen letzten Dienst, andere möchten es uns überlassen. Beides ist richtig. Bei rituellen Waschungen stimmen wir uns mit Ihrer Gemeinde ab; mehr dazu unter religiöse Abschiede.

Todesfall im Spital

Im Spital ist der medizinische Teil bereits geregelt: Die ärztliche Todesbescheinigung wird dort ausgestellt, der Leichnam wird in den Aufbahrungsraum überführt.

Was Sie tun: Sie können sich in Ruhe verabschieden – die meisten Spitäler ermöglichen das über mehrere Tage. Fragen Sie das Pflegepersonal nach den Besuchszeiten des Abschiedsraums.

Was Sie wissen sollten: Das Spital fragt oft schon früh, welches Bestattungsinstitut Sie beauftragen. Sie sind in dieser Wahl völlig frei und an keine Empfehlung gebunden. Sie müssen sich auch nicht sofort entscheiden.

Wird eine Obduktion vorgeschlagen, ist das bei ungeklärter Todesursache üblich. Bei einer medizinischen Obduktion entscheiden die Angehörigen; bei einer rechtsmedizinischen ordnet die Behörde sie an. Eine Obduktion verzögert die Überführung, macht aber einen offenen Sarg nicht grundsätzlich unmöglich.

Die persönlichen Sachen werden Ihnen vom Pflegepersonal ausgehändigt. Prüfen Sie, ob Schmuck, Brille, Hörgerät und Zahnersatz dabei sind – und sagen Sie uns, was der verstorbenen Person mitgegeben werden soll.

Todesfall im Pflegeheim

Im Heim laufen die Abläufe ähnlich wie im Spital, aber persönlicher. Die Heimärztin oder der Heimarzt stellt die Todesbescheinigung aus; das Pflegepersonal informiert die Angehörigen und bereitet den Verstorbenen vor.

Viele Heime richten im Zimmer oder in einem Abschiedsraum eine kleine Aufbahrung ein, mit Kerze und Blumen. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie das Personal möchten sich oft ebenfalls verabschieden – ein Ritual, das vielen Familien im Rückblick viel bedeutet.

Der Zeitdruck: Heime brauchen das Zimmer meist innert weniger Tage. Fragen Sie früh nach der Frist und lassen Sie sich nicht zur Eile drängen, was die Bestattung selbst betrifft – die Räumung des Zimmers und die Planung der Abdankung sind zwei verschiedene Dinge.

Der Heimvertrag endet mit dem Tod, häufig mit einer Kündigungsfrist. Prüfen Sie ihn, bevor Sie etwas unterschreiben.

Todesfall im Ausland

Stirbt eine angehörige Person im Ausland – im Ferien- oder im Herkunftsland –, gelten die Regeln des betreffenden Landes. Melden Sie den Fall der Schweizer Vertretung vor Ort und der Reiseversicherung, falls eine besteht. Den vollständigen Ablauf beschreiben wir im Beitrag Todesfall im Ausland: Überführung in die Schweiz.

Wie es danach weitergeht

Sobald die ärztliche Todesbescheinigung vorliegt, beginnt der formelle Teil. Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt gemeldet werden – die Meldung hat innert zwei Tagen zu erfolgen. Das Zivilstandsamt stellt die Todesurkunde aus und informiert das Bestattungsamt. Erst danach kann ein Bestattungstermin fixiert werden.

Diese Meldung übernehmen wir für Sie, ebenso die Anmeldung beim Bestattungsamt und die Koordination mit der Friedhofverwaltung.

Was Sie selbst erledigen müssen – Versicherungen, Bank, Vermieter, Abonnemente – haben wir in der Checkliste Todesfall zusammengestellt.

Was Sie bereithalten sollten

Für das erste Gespräch mit uns helfen: die ärztliche Todesbescheinigung, ein amtlicher Ausweis der verstorbenen Person, der Familienausweis oder das Familienbüchlein, Angaben zum Zivilstand und – falls vorhanden – eine Bestattungsverfügung mit den Wünschen der verstorbenen Person. Was in einer solchen Verfügung stehen sollte, erklären wir unter Bestattungsvorsorge.

Wenn Ihnen etwas fehlt: kein Problem. Wir finden gemeinsam heraus, was wo zu beschaffen ist.

Rufen Sie an, wenn Sie nicht weiterwissen

Sie müssen keine Liste abgearbeitet haben, bevor Sie uns kontaktieren. Sie dürfen auch anrufen, um zu fragen, was der nächste Schritt ist. Wir sind rund um die Uhr erreichbar, an jedem Tag im Jahr.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und die ganze Schweiz
24h-Notruf: +41 79 133 90 99

Hinweis: Zuständigkeiten und Fristen unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Verbindliche Auskünfte erteilen das Zivilstandsamt und das Bestattungsamt Ihrer Wohngemeinde.

Im Trauerfall

Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.

Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.

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24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.

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