Über eine Exhumierung spricht kaum jemand offen, und Preise findet man im Internet fast keine. Genau das macht die Sache für Angehörige schwierig: Man weiss nicht, was auf einen zukommt. Dieser Beitrag nennt deshalb konkrete Zahlen, konkrete Zuständigkeiten und einen realistischen Zeitrahmen.

Wann eine Exhumierung nötig wird

Die häufigsten Gründe aus unserer Praxis:

Umbettung in ein Familiengrab. Eine verstorbene Person wurde in einem Reihengrab beigesetzt, später wird ein Familiengrab verfügbar oder erworben.

Überführung ins Herkunftsland. Die Familie entscheidet sich Jahre später dafür, die verstorbene Person in der Heimat beizusetzen. Das ist der Fall, den wir am häufigsten begleiten.

Wechsel des Friedhofs innerhalb der Schweiz. Etwa wenn die Familie umzieht und das Grab nicht mehr besuchen kann.

Ablauf der Ruhezeit mit Aufhebung des Grabfeldes. Hier informiert die Gemeinde die Angehörigen; eine Umbettung ist dann eine von mehreren Möglichkeiten.

Behördlich angeordnete Exhumierung. Selten, im Rahmen eines Strafverfahrens. Dann führt die Staatsanwaltschaft das Verfahren, nicht die Familie.

Wer entscheidet – und wer zustimmen muss

Eine Exhumierung ist bewilligungspflichtig. Zuständig sind je nach Kanton die Gemeinde beziehungsweise die Friedhofverwaltung und das Kantonsarztamt. Beide prüfen unterschiedliche Dinge: die Gemeinde die friedhofrechtliche Seite, das Kantonsarztamt die gesundheitspolizeiliche.

Zusätzlich braucht es die Zustimmung der nächsten Angehörigen. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind und eines widerspricht, wird es schwierig – dieser Punkt wird häufig unterschätzt. Klären Sie ihn in der Familie, bevor Sie ein Gesuch stellen.

Massgebend ist ausserdem die Ruhefrist. Sie beträgt in der Schweiz in der Regel mindestens 20 Jahre und wird von jeder Gemeinde im Friedhofreglement festgelegt. Innerhalb der Ruhefrist ist eine Exhumierung möglich, aber begründungspflichtig.

Wie lange es dauert

Das Bewilligungsverfahren ist der langsamste Teil. Rechnen Sie mit mehreren Wochen von der Gesuchstellung bis zum Termin – abhängig davon, wie schnell Gemeinde und Kantonsarztamt antworten und ob Unterlagen nachgefordert werden.

Die Arbeit auf dem Friedhof selbst dauert in der Regel einen halben bis einen Tag. Sie findet meist am frühen Morgen und ausserhalb der Besuchszeiten statt.

Kommt eine Überführung ins Ausland dazu, verlängert sich der Zeitplan um das Konsulatsverfahren.

Wie wir arbeiten

Eine Exhumierung führen wir immer mit zwei Fachpersonen durch. Das ist keine Frage der Bequemlichkeit, sondern der Sorgfalt und der Sicherheit – allein lässt sich diese Arbeit weder pietätvoll noch fachgerecht ausführen.

Abgerechnet wird nach Aufwand. In unserem Aufwand enthalten sind:

An- und Rückreise · die Arbeit der beiden Fachpersonen vor Ort · die anschliessende Reinigung · sämtliche Spesen.

Dazu kommen je nach Fall: der neue Sarg, bei internationalen Überführungen der vorgeschriebene Zinksarg, die Amtsgebühren von Gemeinde und Kantonsarztamt sowie die Gebühren der Friedhofverwaltung.

Was eine Exhumierung kostet

Konkret, weil die Frage berechtigt ist: Für die Exhumierungsarbeiten selbst liegt der Erfahrungswert bei rund CHF 3'000 bis maximal CHF 4'000, inklusive An- und Rückreise, Reinigung und Spesen.

Warum eine Spanne und kein fixer Preis? Weil der Aufwand vor Ort tatsächlich unterschiedlich ist. Er hängt ab von der Tiefe und Lage des Grabes, der Zugänglichkeit für Fahrzeuge und Gerät, dem Zustand von Sarg und Grabstelle, der Bodenbeschaffenheit und davon, wie lange die Beisetzung zurückliegt. Wer hier einen Fixpreis verspricht, hat entweder einen grosszügigen Sicherheitszuschlag eingerechnet oder wird nachträglich Rechnung stellen.

Nicht enthalten sind Amtsgebühren, Friedhofgebühren, neuer Sarg beziehungsweise Zinksarg sowie eine allfällige Überführung. Diese Posten weisen wir separat aus, damit Sie sehen, wofür Sie was bezahlen.

Unsere Regietarife stellen wir Ihnen auf Wunsch schriftlich zu, bevor Sie sich entscheiden. Und Sie erhalten in jedem Fall eine schriftliche Kostenaufstellung, bevor wir mit dem Verfahren beginnen.

Zum Vergleich: Was eine gewöhnliche Bestattung kostet und wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen, haben wir im Beitrag Was kostet eine Bestattung? aufgeschlüsselt.

Was Sie für das Gesuch bereithalten sollten

Angaben zur verstorbenen Person (Name, Geburts- und Todesdatum), Friedhof und Grabnummer, Begründung für die Umbettung, das Zielgrab beziehungsweise das Zielland sowie die Zustimmung der nächsten Angehörigen.

Das Gesuch selbst formulieren und einreichen wir für Sie. Sie müssen sich nicht in Reglemente einlesen.

Was am Tag selbst passiert

Wir stimmen den Termin mit der Friedhofverwaltung ab. Die Arbeit wird abgeschirmt durchgeführt; auf Wunsch können Angehörige anwesend sein, müssen es aber nicht. Viele Familien entscheiden sich dagegen, und das ist eine vernünftige Entscheidung.

Anschliessend erfolgt die neue Einsargung – bei einer Überführung ins Ausland nach den internationalen Vorschriften – und danach die Umbettung oder der Transport. Die Grabstelle wird gereinigt und wieder hergerichtet.

Ein ehrliches Wort vorab

Nicht jede Exhumierung ist bewilligungsfähig, und nicht jede ist sinnvoll. Wenn wir zum Schluss kommen, dass ein Gesuch keine Aussicht auf Erfolg hat, sagen wir Ihnen das, bevor Kosten entstehen. Ein Erstgespräch und die Machbarkeitsprüfung sind bei uns kostenlos und unverbindlich.

Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Exhumierung und Umbettung.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und die ganze Schweiz
24h-Notruf: +41 79 133 90 99

Hinweis: Die genannten Beträge sind Erfahrungswerte und keine Offerte. Verbindlich ist ausschliesslich unsere schriftliche Kostenaufstellung für Ihren konkreten Fall. Bewilligungsverfahren, Ruhefristen und Gebühren werden von Kanton und Gemeinde festgelegt und können sich ändern.

Im Trauerfall

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