Wer schon einmal einen Todesfall in einem anderen Kanton begleitet hat, kennt die Überraschung: Was in Bern gilt, gilt in Zürich nicht unbedingt, und in Luzern gelten wieder eigene Regeln. Das Bestattungswesen ist in der Schweiz kantonal und kommunal geregelt. Dieser Beitrag zeigt, wo die Unterschiede liegen und worauf Sie achten sollten.

Warum es keine einheitliche Schweizer Regelung gibt

Das Bundesrecht regelt nur wenige Punkte – etwa die Beurkundung des Todes im Zivilstandswesen. Alles Weitere liegt bei den Kantonen, und diese delegieren einen grossen Teil an die Gemeinden. Friedhofreglemente, Gebührenordnungen, Ruhefristen und Zuständigkeiten werden deshalb auf Gemeindeebene festgelegt.

Für Angehörige heisst das: Massgebend ist in der Regel die letzte Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person – nicht der Sterbeort und nicht der Wohnort der Kinder.

Was überall gleich ist

Einige Punkte gelten in der ganzen Schweiz:

Der Todesfall muss innert zwei Tagen dem Zivilstandsamt gemeldet werden. Eine Bestattung darf erst nach der Bestätigung durch das Zivilstandsamt erfolgen. Eine Kremation darf nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach dem festgestellten Tod stattfinden. Für eine Erdbestattung ist ein Sarg vorgeschrieben; eine sarglose Bestattung ist nicht zulässig. Und die Asche ist frei – sie darf nach Hause genommen, im eigenen Garten beigesetzt oder unter Beachtung der umweltrechtlichen Vorschriften in der Natur verstreut werden. Einen Friedhofszwang wie in Deutschland kennt die Schweiz nicht. Was das praktisch bedeutet, lesen Sie im Beitrag zur Urnenbeisetzung.

Wo die Unterschiede liegen

Die Gebühren für das Grab

Der grösste Unterschied betrifft das Geld. Viele Gemeinden stellen ihren Einwohnerinnen und Einwohnern das Reihengrab und die Grundleistungen kostenlos zur Verfügung – die Kosten trägt die Allgemeinheit. Andere Gemeinden verrechnen Gebühren, und diese variieren von Ort zu Ort erheblich.

Auch innerhalb eines Kantons ist die Spannweite gross. Zwei benachbarte Gemeinden können für vergleichbare Leistungen deutlich unterschiedliche Beträge verlangen. Bei Auswärtigen – also Personen ohne Wohnsitz in der Gemeinde – kommen fast überall Zuschläge dazu.

Was das insgesamt bedeutet, rechnen wir im Beitrag Was kostet eine Bestattung? durch.

Die Ruhezeit

Die Ruhezeit ist die Dauer, für die ein Grab bestehen bleibt. Sie beträgt in der Regel mindestens 20 Jahre, wird aber von jeder Gemeinde im Friedhofreglement selbst festgelegt und unterscheidet sich zusätzlich nach Grabart. Bei Familien- und Erbgräbern gelten eigene, meist längere Fristen mit Verlängerungsmöglichkeit.

Die Zuständigkeiten und ihre Namen

Die Ämter heissen nicht überall gleich. In der Stadt Bern gibt es ein eigenes Bestattungsamt, die Friedhöfe betreut Stadtgrün Bern. In anderen Gemeinden liegt alles bei der Einwohnerkontrolle oder der Gemeindeverwaltung, in wieder anderen bei einer Friedhofkommission oder der Kirchgemeinde.

Beim Leichenpass für eine Überführung ins Ausland ist es ähnlich: In den meisten Kantonen stellt ihn das Zivilstandsamt aus, in einzelnen dagegen die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt. Details dazu im Beitrag Überführung ins Ausland.

Die verfügbaren Grabarten

Grosse Städte bieten eine breite Auswahl: Urnenreihengrab, Urnenhain, Urnennische, Themengrab, Gemeinschaftsgrab, dazu besondere Grabfelder – in Bern etwa ein Grabfeld für Musliminnen und Muslime mit Ausrichtung nach Mekka und ein alevitisches Grabfeld. Kleinere Gemeinden führen oft nur Reihengrab, Urnengrab und Gemeinschaftsgrab.

Wenn eine bestimmte Grabart oder ein konfessionelles Grabfeld gewünscht ist, lohnt sich die Abklärung früh – manchmal ist der Wunsch nur in einer Nachbargemeinde oder in der nächsten Stadt erfüllbar. Eine Übersicht für Bern finden Sie unter Friedhöfe in Bern und Grabarten.

Wer die Bestattung übernimmt, wenn niemand zahlen kann

Reicht der Nachlass nicht aus und können die Angehörigen die Kosten nicht tragen, übernimmt die öffentliche Hand eine einfache, würdige Bestattung. Zuständigkeit, Umfang und Verfahren regeln die Kantone unterschiedlich. Wichtig: Den Antrag stellt man vor der Auftragserteilung, nicht nachträglich. Sprechen Sie uns an, wenn die Finanzierung offen ist – das ist kein heikles Thema, sondern eine Frage, die wir regelmässig klären.

Praktische Fälle, die immer wieder vorkommen

Die verstorbene Person wohnte in einem anderen Kanton. Massgebend ist die Wohnsitzgemeinde. Die Bestattung kann trotzdem anderswo stattfinden – dann fallen dort meist Auswärtigengebühren an.

Der Tod trat im Spital in einer anderen Gemeinde ein. Der Sterbeort bestimmt die Zuständigkeit für die Beurkundung, nicht für die Bestattung. Was in dieser Situation zuerst zu tun ist, steht im Beitrag Todesfall zu Hause, im Spital oder im Heim.

Es besteht ein Familiengrab in der alten Heimatgemeinde. Häufig möglich, aber an das dortige Reglement gebunden – Nutzungsdauer, Belegung und Bewilligung müssen geprüft werden. Wir klären das direkt mit der Friedhofverwaltung ab.

Die Familie lebt verteilt über mehrere Kantone. Dann geht es weniger ums Reglement als um Erreichbarkeit: Ein Grab, das niemand besuchen kann, wird selten zum Trost. Diese Überlegung gehört ins Gespräch, bevor entschieden wird.

Wir arbeiten in der ganzen Deutschschweiz

Unser Sitz ist in der Region Bern, mit Standorten in Ittigen, Bolligen und Bümpliz. Tätig sind wir darüber hinaus in der gesamten Deutschschweiz – von Solothurn, Aargau und Luzern über Zürich bis in die Ostschweiz und beide Basel.

Wir kennen die Abläufe, sprechen mit den Ämtern in Ihrer Wohngemeinde und klären ab, was dort konkret gilt, bevor Sie etwas entscheiden. Genau das ist der Teil, den Sie in einer solchen Situation nicht auch noch recherchieren sollten.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und die ganze Schweiz
24h-Notruf: +41 79 133 90 99

Hinweis: Dieser Beitrag beschreibt allgemeine Grundsätze. Reglemente, Fristen und Gebühren werden von Kanton und Gemeinde festgelegt und ändern sich. Verbindliche Auskünfte erteilen das Zivilstandsamt, das Bestattungsamt und die Friedhofverwaltung der zuständigen Gemeinde.

Im Trauerfall

Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.

Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.

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