Wenn eine verstorbene Person kein Vermögen hinterlässt, bleibt die Familie in Bern nicht auf den Bestattungskosten sitzen. Die Stadt Bern übernimmt dann eine unentgeltliche Bestattung — von der Bergung über den Sarg bis zur Beisetzung auf einem städtischen Friedhof. Dieser Beitrag erklärt, welche Leistungen enthalten sind, welche Voraussetzungen gelten und was Angehörige selbst tragen müssen.
Was die Stadt Bern übernimmt
Die unentgeltliche Bestattung ist keine Notlösung zweiter Klasse, sondern eine vollständige, würdige Bestattung. Enthalten sind:
Die Arbeit des Bestattungsunternehmens — Bergung, Überführung zum Bestattungsort und die administrativen Aufgaben.
Ein einfacher Sarg samt Bereitstellung.
Die Nutzung der Aufbahrungshalle, damit Sie sich in Ruhe verabschieden können.
Die Nutzung der Abdankungshalle — mit Orgelmusik.
Die Feuerbestattung, wenn eine Kremation gewählt wird.
Die Urnen- oder Erdbestattung auf einem Friedhof der Stadt Bern, einschliesslich Holzkreuz oder Grabtafel.
Wer Anspruch hat
Zwei Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein:
Wohnsitz. Die verstorbene Person muss in der Stadt Bern wohnhaft und angemeldet gewesen sein.
Kein verwertbares Vermögen. Der Nachlass muss unter 8'000 Franken liegen.
Entscheidend ist der Nachlass der verstorbenen Person — nicht das Einkommen der Angehörigen. Das ist ein häufiges Missverständnis. Erwachsene Kinder mit gutem Einkommen schliessen den Anspruch nicht aus.
Was nicht enthalten ist
Alles, was über die Grundleistungen hinausgeht, zahlen die Angehörigen selbst. In der Praxis sind das vor allem:
Blumenschmuck und Kranz, eine erweiterte Trauerfeier mit eigener Musik oder Rednerin, ein höherwertiger Sarg oder eine eigene Urne, ein Grabmal aus Stein sowie Todesanzeigen in der Zeitung und Leidzirkulare.
Sie können solche Wünsche also ergänzen — Sie zahlen dann nur die Differenz, nicht die ganze Bestattung.
Wie Sie vorgehen
Der Anspruch wird nicht automatisch geprüft. Sie müssen ihn geltend machen, und zwar möglichst früh — am besten schon beim ersten Kontakt mit dem Bestattungsunternehmen.
Zuständig ist das Bestattungsamt der Stadt Bern, Telefon 031 321 50 74. Dort wird geklärt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sagen Sie uns im Erstgespräch offen, wenn die Finanzierung unsicher ist. Wir melden den Fall dann beim Bestattungsamt an und richten die Planung von Anfang an danach aus. Nachträglich lässt sich eine bereits ausgeführte Bestattung nicht mehr auf die unentgeltliche Variante umstellen.
In den Nachbargemeinden gelten eigene Regeln
Die oben genannten Leistungen und der Betrag von 8'000 Franken gelten für die Stadt Bern. Köniz, Ittigen, Bolligen, Ostermundigen, Muri bei Bern und die übrigen Gemeinden haben eigene Reglemente und eigene Ansätze.
Massgebend ist in der Regel die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person, nicht der Sterbeort. Wer im Spital in Bern stirbt, aber in Köniz gemeldet war, fällt unter das Reglement von Köniz.
Wir klären für Sie ab, was in Ihrem Fall gilt. Mehr zu den regionalen Unterschieden lesen Sie unter Bestattung in der Schweiz: Was von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist.
Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen
Auch wenn die Voraussetzungen für die unentgeltliche Bestattung nicht erfüllt sind, muss niemand allein bleiben. Bezog die verstorbene Person Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen, kann eine Kostengutsprache möglich sein. Die zuständige Stelle ist der Sozialdienst der Wohnsitzgemeinde.
Wichtig: Diese Gesuche werden vor der Bestattung gestellt. Sprechen Sie uns früh darauf an, dann übernehmen wir die Abklärung.
Kosten offen ansprechen ist kein Tabu
Über Geld zu sprechen fällt in den Tagen nach einem Todesfall besonders schwer. Aus unserer Erfahrung ist es trotzdem der bessere Weg: Wer früh sagt, was möglich ist, bekommt eine Bestattung, die zur Familie passt — statt einer Rechnung, die noch monatelang belastet.
Wir legen Ihnen in jedem Fall eine schriftliche Offerte mit einzeln ausgewiesenen Positionen vor. Sie sehen, was jede Entscheidung kostet, bevor Sie sie treffen. Was eine Bestattung in Bern insgesamt kostet, erklären wir unter Was kostet eine Bestattung in Bern?.
Häufige Fragen
Zählt das Einkommen der Kinder mit?
Nein. Massgebend ist der Nachlass der verstorbenen Person. Ein gutes Einkommen der Angehörigen schliesst den Anspruch nicht aus.
Bekommen wir eine Urnen- oder eine Erdbestattung?
Beides ist möglich. Die unentgeltliche Bestattung umfasst die Feuerbestattung sowie die Urnen- oder Erdbestattung auf einem städtischen Friedhof, einschliesslich Holzkreuz oder Grabtafel.
Dürfen wir eine eigene Trauerfeier machen?
Ja. Die Abdankungshalle mit Orgelmusik ist enthalten. Zusätzliche Wünsche — eigene Musik, Rednerin, Blumenschmuck — tragen Sie selbst.
Was, wenn die verstorbene Person in einer Nachbargemeinde wohnte?
Dann gilt das Reglement dieser Gemeinde. Leistungen und Vermögensgrenzen unterscheiden sich. Wir klären es für Sie ab.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
So früh wie möglich, spätestens vor der Bestattung. Eine bereits ausgeführte Bestattung lässt sich nachträglich nicht mehr umstellen.
Im Trauerfall
Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.
Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.
Jetzt anrufen: +41 79 133 90 99 Lieber schreiben? Schreiben Sie uns auf WhatsApp24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.