Wenn ein Mensch stirbt, ist der Kopf selten klar. Trotzdem müssen in den ersten Tagen Dinge erledigt werden, die keinen Aufschub dulden. Diese Übersicht zeigt Ihnen, was wirklich sofort nötig ist – und was warten kann. Vieles davon können Sie uns übergeben.
Zuerst: Atmen Sie durch
Es gibt keinen Grund zur Eile in den ersten Stunden. Sie dürfen sich verabschieden, Sie dürfen Angehörige anrufen, Sie dürfen einfach sitzen bleiben. Die Formalitäten laufen Ihnen nicht davon. Nichts von dem, was folgt, muss in der ersten Stunde geschehen.
Die ersten Stunden
Ärztliche Feststellung des Todes
Jeder Todesfall muss ärztlich festgestellt werden. Stirbt jemand zu Hause, rufen Sie die Hausärztin, den Hausarzt oder den Notfalldienst. Die Ärztin oder der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus – das Dokument, ohne das nichts weitergeht.
Stirbt jemand im Spital, im Alters- oder Pflegeheim, erledigt die Institution diesen Schritt.
Bestattungsinstitut benachrichtigen
Ab diesem Moment können Sie uns anrufen. Wir übernehmen die Überführung der verstorbenen Person und besprechen mit Ihnen in Ruhe das weitere Vorgehen. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch nichts entschieden haben – weder Bestattungsart noch Termin noch Umfang der Feier.
Wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch nachts und an Feiertagen.
Nach den letzten Wünschen suchen
Prüfen Sie, ob die verstorbene Person etwas festgehalten hat: eine Bestattungsverfügung, ein Testament, Hinweise in persönlichen Unterlagen. Auch ein Organspendeausweis gehört dazu – dieser ist zeitkritisch und sollte früh gefunden werden.
Innerhalb von zwei Tagen
Todesfall beim Zivilstandsamt melden
Das ist die einzige gesetzliche Frist, die Sie kennen müssen: Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Angehörige können diese Meldung selbst vornehmen – oder ein Bestattungsinstitut damit bevollmächtigen. Wir übernehmen das für Sie.
Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: die ärztliche Todesbescheinigung, das Familienbüchlein oder der Partnerschaftsausweis der verstorbenen Person, Pass oder Identitätskarte, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Aufenthaltsbewilligung.
Wichtig: Die Bestattung darf erst stattfinden, wenn die Bestätigung der Anmeldung durch das Zivilstandsamt vorliegt. Deshalb ist dieser Schritt der Taktgeber für alles Weitere.
Meldung an die Wohngemeinde
Zusätzlich muss der Todesfall der Einwohnergemeinde der verstorbenen Person gemeldet werden. In der Stadt Bern ist dafür das Bestattungsamt zuständig, erreichbar unter 031 321 50 74. Auch das können Sie selbst erledigen oder uns übertragen.
In den umliegenden Gemeinden – Köniz, Ittigen, Bolligen, Muri, Ostermundigen – sind jeweils die eigenen Gemeindeverwaltungen zuständig. Wir kennen die Abläufe vor Ort und nehmen Ihnen den Behördenweg ab.
In den ersten Tagen
Bestattungsart und Termin festlegen
Erdbestattung oder Feuerbestattung? Beisetzung im Reihengrab, im Familiengrab, im Gemeinschaftsgrab oder im Urnenhain? Wo soll die Abdankung stattfinden – in der Kirche, in einer Abdankungshalle, im engsten Kreis?
Wir gehen diese Fragen mit Ihnen durch und sagen Ihnen, was in Ihrer Gemeinde möglich ist und was es kostet. Sie müssen sich nicht sofort entscheiden.
Angehörige und Umfeld informieren
Überlegen Sie, wer persönlich angerufen werden sollte und wer über ein Leidzirkular oder eine Todesanzeige erfährt. Ein Leidzirkular erreicht gezielt den Kreis, den es angeht, und ist deutlich günstiger als eine Zeitungsanzeige. Beides können wir für Sie gestalten und in Auftrag geben.
Denken Sie auch an Arbeitgeber, Vereine und Nachbarn.
Trauerfeier gestalten
Musik, Texte, Blumen, wer spricht, ob es ein Leidmahl gibt – das sind die Entscheidungen, die den Abschied persönlich machen. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Es lohnt sich, gemeinsam in der Familie zu überlegen, was zur verstorbenen Person gepasst hätte.
In den Wochen danach
Diese Punkte drängen nicht, müssen aber irgendwann erledigt werden.
Versicherungen und Kassen benachrichtigen: AHV/IV, Pensionskasse, Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung. Bei der AHV besteht unter Umständen Anspruch auf Hinterlassenenrente – erkundigen Sie sich frühzeitig.
Verträge kündigen oder übertragen: Miete, Strom, Telefon, Internet, Abonnemente, Vereinsmitgliedschaften, Streamingdienste.
Bank und Post informieren. Konten werden in der Regel gesperrt, bis die Erbenverhältnisse geklärt sind.
Erbschaft regeln: Testament beim zuständigen Amt einreichen, allenfalls Erbschein beantragen. Wenn eine Ausschlagung der Erbschaft im Raum steht, gilt eine gesetzliche Frist – klären Sie das rasch mit einer Fachperson ab.
Digitale Konten: E-Mail, soziale Netzwerke, Cloud-Dienste. Viele Anbieter haben eigene Verfahren für Verstorbene.
Grabmal in Auftrag geben. Das hat Zeit – oft mehrere Monate, bis sich das Grab gesetzt hat.
Was Sie uns übergeben können
Fast alles aus den ersten beiden Abschnitten. Wir übernehmen die Überführung, die Meldungen bei Zivilstandsamt und Gemeinde, die Koordination mit Friedhof, Krematorium und Kirchgemeinde, die Organisation der Abdankung, Leidzirkular und Todesanzeige sowie Sarg, Urne und Blumenschmuck.
Was bei Ihnen bleibt, sind die persönlichen Entscheidungen – und die Zeit, die Sie zum Abschiednehmen brauchen. Genau dafür ist dieser Beruf da.
Wir sind erreichbar, wenn Sie uns brauchen
Ein Todesfall hält sich nicht an Bürozeiten. Rufen Sie an, wann immer es nötig ist – Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr.
ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung
24h-Notruf: +41 79 133 90 99
Hinweis: Abläufe und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Gemeinde und Kanton. Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für erbrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.
Passend dazu: Wenn nach der Bestattung die schwerste Zeit beginnt: Trauerbegleitung in Bern — Anlaufstellen für Angehörige.
Im Trauerfall
Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.
Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.
Jetzt anrufen: +41 79 133 90 99 Lieber schreiben? Schreiben Sie uns auf WhatsApp24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.