Wenn ein Mensch in der Schweiz stirbt und im Herkunftsland beigesetzt werden soll, beginnt ein Verfahren mit festen Regeln, klaren Zuständigkeiten und wenig Spielraum für Improvisation. Dieser Beitrag erklärt, wie eine Überführung ins Ausland – häufig auch Leichenüberführung genannt – aus der Schweiz abläuft, welche Dokumente nötig sind und womit Sie rechnen müssen.

Für wen dieses Thema wichtig ist

In der Schweiz lebt ein grosser Teil der Bevölkerung mit einer Geschichte, die über die Landesgrenze reicht. Viele Familien wünschen sich, dass ihre Verstorbenen dort beigesetzt werden, wo die Familie herkommt – in der Türkei, auf dem Balkan, in Italien, Portugal, Spanien oder weiter entfernt.

Für diese Familien kommt zur Trauer eine organisatorische Aufgabe hinzu, die man nicht kennt, bis man das erste Mal davorsteht. Wir haben sie oft begleitet.

Der Leichenpass: das zentrale Dokument

Ohne Leichenpass geht nichts. Er ermöglicht es, einen versiegelten Sarg ohne Grenzkontrolle durch Drittländer auf dem Luft- oder Landweg ins Bestimmungsland zu überführen.

Ausgestellt wird er in der Regel vom Zivilstandsamt jenes Kreises, in dem der Tod eingetreten ist. Ist die verstorbene Person ausserhalb ihres Wohnkantons gestorben, kann die Zuständigkeit beim Amt am letzten Wohnsitz liegen. In einzelnen Kantonen ist stattdessen die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt zuständig – wir klären das für Ihren Fall ab.

Für die Ausstellung werden im Original benötigt: die ärztliche Todesbescheinigung, bei nicht natürlichen oder unklaren Todesfällen die Freigabe zur Bestattung durch die zuständige Behörde, der Pass der verstorbenen Person sowie – falls vorhanden – der Ausländerausweis.

Das Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll

Vor der Ausstellung des Leichenpasses muss ein Einsargungs- und Versiegelungsprotokoll erstellt werden. Dieses Protokoll wird von einer dazu berechtigten Bestattungsfachperson unterzeichnet und bestätigt, dass der Sarg vorschriftsgemäss verschlossen und versiegelt wurde und dass er ausschliesslich die sterblichen Überreste der bezeichneten Person und deren persönliche Gegenstände enthält.

Diese Bestätigung ist der Grund, weshalb eine Überführung nicht in Eigenregie organisiert werden kann. Sie setzt eine zugelassene Fachperson voraus.

In der Praxis und in den Unterlagen der Behörden taucht dasselbe Dokument auch als Verlötungsprotokoll auf – gemeint ist stets die Bestätigung, dass der Zinkeinsatz fachgerecht verschlossen wurde.

Die Anforderungen an den Sarg

Für internationale Überführungen gilt eine besondere Bauweise: In einen dickwandigen Holzsarg wird ein zweiter, dünnwandiger Zinksarg eingesetzt, der luftdicht verlötet wird. Diese Doppelsargkonstruktion ist international vorgeschrieben und wird von Fluggesellschaften und Zielländern kontrolliert.

Ein solcher Sarg ist deutlich schwerer und teurer als ein gewöhnlicher – ein Punkt, der bei der Kostenplanung häufig überrascht.

Einzelne Zielländer verlangen zusätzlich eine Einbalsamierung. Ob das für Ihr Zielland gilt, hängt von dessen Vorschriften ab und muss vorgängig geklärt werden.

Ein solcher Sarg wird als Auslandsarg bezeichnet. Er muss den internationalen Bestimmungen und zusätzlich den Anforderungen des Ankunftslandes entsprechen – beides prüfen wir, bevor der Sarg bestellt wird.

Was das Zielland zusätzlich verlangt

Neben dem Leichenpass fordern viele Länder eine Bewilligung des Konsulats oder der Botschaft. Dafür sind Dokumente einzureichen, teilweise in beglaubigter Übersetzung. Manche Vertretungen arbeiten rasch, andere brauchen Tage.

Je nach Land kommen hinzu: eine Bestätigung, dass keine übertragbare Krankheit vorlag, eine Beglaubigung der Todesbescheinigung, Nachweise zur Grabstelle im Zielland und die Anmeldung bei der dortigen Gemeinde.

Weil sich diese Anforderungen unterscheiden und immer wieder ändern, klären wir sie im Einzelfall direkt mit der zuständigen Vertretung ab, statt uns auf Erfahrungswerte zu verlassen.

Botschaft oder Konsulat erteilen die Bewilligung und beglaubigen die von den kantonalen Amtsstellen ausgestellten Papiere. Dazu gehören in der Regel der ärztliche Todesschein, der internationale Todesschein, der Leichenpass und das Verlötungsprotokoll.

Der Transport

Bei Zielen in Europa erfolgt die Überführung häufig auf dem Landweg mit einem speziell ausgerüsteten Fahrzeug. Das ist planbar, oft günstiger und erlaubt eine Übergabe direkt am Zielort.

Bei weiter entfernten Zielen wird der Sargtransport als Luftfracht abgewickelt. Nicht jede Fluggesellschaft und nicht jede Verbindung nimmt solche Sendungen an, und es gelten feste Anmeldefristen. Die Abfertigung erfolgt über den Frachtbereich, nicht über den Passagierterminal – Angehörige, die im selben Flugzeug reisen, müssen separat einchecken.

Wir koordinieren die Buchung, die Frachtpapiere und die Übergabe an das Bestattungsinstitut im Zielland, damit die Familie dort nicht selbst am Flughafen verhandeln muss.

Zeitrahmen und Kosten

Realistisch dauert eine Überführung von der ersten Meldung bis zum Abflug meist mehrere Tage. Die Dauer hängt weniger an uns als an den Ämtern: Todesbescheinigung, Zivilstandsamt, Konsulat und Fluggesellschaft haben eigene Abläufe und Öffnungszeiten. Ein Todesfall am Freitagabend verschiebt vieles auf Montag.

Wenn nach religiösen Vorgaben eine rasche Beisetzung gewünscht ist, richten wir alles darauf aus, dass keine vermeidbare Verzögerung entsteht. Die gesetzlichen Fristen selbst lassen sich nicht umgehen. Was in Bern für religiöse und konfessionsfreie Abschiede gilt, haben wir separat beschrieben.

Die Kosten setzen sich zusammen aus dem Doppelsarg, den Amtsgebühren, Konsulatsgebühren, Übersetzungen, dem Transport – bei Luftfracht wesentlich vom Gewicht und der Destination abhängig – und der Betreuung vor Ort. Eine seriöse Zahl lässt sich erst nennen, wenn Zielland und Transportweg feststehen. Wir erstellen Ihnen eine schriftliche Kostenaufstellung, bevor Sie sich entscheiden.

Zwei Faktoren bestimmen den Flugtarif eines Sargtransports: die Distanz und das Gewicht des Sarges. Dazu kommen die Fahrt zum Abflughafen und vom Ankunftsflughafen zum Bestimmungsort – Posten, die in Offerten gerne vergessen gehen.

Bis rund 1000 Kilometer ist die Überführung im Bestattungsfahrzeug bei vergleichbaren Preisen oft die flexiblere Variante: keine Anmeldefristen der Fluggesellschaft, keine Frachtabfertigung, Übergabe direkt am Zielort. Wir rechnen beide Wege durch und legen sie Ihnen gegenüber – verbindlich ist die schriftliche Offerte.

Der umgekehrte Fall

Stirbt ein Angehöriger im Ausland und soll in der Schweiz beigesetzt werden, gilt das Verfahren spiegelbildlich – mit dem Unterschied, dass die Behörden des anderen Landes den Takt vorgeben. Diesen Fall behandeln wir ausführlich im Beitrag Todesfall im Ausland: Überführung in die Schweiz.

Und wenn es eine Urne ist?

Die Überführung einer Urne ist erheblich einfacher und günstiger. Es braucht keinen Zinksarg und in vielen Fällen kein aufwendiges Bewilligungsverfahren; verlangt werden meist die Kremationsbescheinigung und die Todesurkunde. Wie eine Urnenbeisetzung in der Schweiz abläuft, lesen Sie hier.

Diese Urnenüberführung ist für viele Familien die praktikable Alternative: Kremation in der Schweiz, anschliessend wird nur die Asche ins Heimatland überführt. Es gelten deutlich weniger Vorschriften, es braucht keinen Auslandsarg, und die Kosten liegen um ein Vielfaches tiefer als bei einer Sargüberführung. Ob dieser Weg infrage kommt, hängt von den religiösen und familiären Vorstellungen ab – wir besprechen beide Möglichkeiten offen mit Ihnen.

Wir übernehmen das Verfahren

Von der Meldung beim Zivilstandsamt über Einsargung und Versiegelung, den Leichenpass, die Konsulatsbewilligung und die Luftfracht bis zur Übergabe im Zielland: Wir führen das Verfahren und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. Sie erreichen uns rund um die Uhr – auch am Wochenende.

Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Überführung ins Ausland.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und die ganze Schweiz
24h-Notruf: +41 79 133 90 99

Hinweis: Zuständigkeiten, Dokumentenanforderungen und Gebühren unterscheiden sich je nach Kanton und Zielland und ändern sich. Verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Zivilstandsamt und die Vertretung des Ziellandes.

Im Trauerfall

Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.

Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.

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