Nach einer Feuerbestattung stellt sich für viele Familien die Frage: Wohin mit der Urne? In der Schweiz haben Sie dabei deutlich mehr Freiheit als in vielen Nachbarländern. Dieser Beitrag erklärt den Ablauf einer Urnenbeisetzung, welche Fristen gelten und welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

Was eine Urnenbeisetzung von der Bestattung unterscheidet

Bei einer Feuerbestattung folgen zwei Schritte aufeinander. Zuerst die Kremation, danach die Beisetzung der Urne. Dazwischen liegen häufig Wochen – und das ist kein Versäumnis, sondern ein Vorteil: Die Familie gewinnt Zeit, in Ruhe zu entscheiden und Angehörige aus der Ferne einzuplanen.

Die Abdankung, also die Trauerfeier, kann vor der Kremation stattfinden, zwischen Kremation und Beisetzung oder direkt am Grab. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Abdankung in Bern.

Die Fristen: was das Gesetz vorgibt

Eine Kremation darf nicht unmittelbar nach dem Tod erfolgen. Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste nennt eine Wartefrist von mindestens 48 Stunden nach ärztlich festgestelltem Tod. Diese Frist dient der Sicherheit und gibt Angehörigen Zeit für den Abschied am offenen Sarg.

Vor jeder Bestattung – ob Erd- oder Feuerbestattung – muss der Todesfall beim Zivilstandsamt gemeldet sein. Die Meldung hat innert zwei Tagen zu erfolgen. Erst nach der Bestätigung durch das Zivilstandsamt und der Anmeldung beim Bestattungsamt darf die Beisetzung stattfinden.

Für die Beisetzung der Urne selbst gibt es dagegen keine gesetzliche Frist. Sie können sich Wochen Zeit lassen. Manche Familien warten bis zum Frühling, wenn der Friedhof in Blüte steht, oder bis Kinder aus dem Ausland anreisen können.

Urnenfreiheit: die Schweizer Besonderheit

In Deutschland gilt der sogenannte Friedhofszwang – Asche muss dort auf einem Friedhof beigesetzt werden. In der Schweiz ist das anders. Hier darf die Urne nach Hause genommen, im eigenen Garten beigesetzt oder die Asche in der Natur verstreut werden.

Das eröffnet Möglichkeiten, die viele Familien gar nicht kennen:

Die Urne zu Hause behalten. Rechtlich zulässig. Sinnvoll ist es, für später eine Regelung zu treffen, damit die Urne nicht irgendwann herrenlos wird.

Beisetzung im eigenen Garten. Erlaubt auf eigenem Grund. Wer zur Miete wohnt, sollte vorgängig mit der Eigentümerschaft sprechen. Bedenken Sie auch, dass ein Umzug oder Verkauf die Situation verändert.

Verstreuen in der Natur. In Wald, Berg oder Gewässer möglich, sofern die umwelt- und forstrechtlichen Vorschriften eingehalten werden und keine Nutzungseinschränkungen des Grundeigentümers entgegenstehen. Auf fremdem Privatgrund braucht es das Einverständnis der Eigentümerschaft; in Schutzgebieten und auf Alpweiden gelten Einschränkungen.

Beisetzung in einem Bestattungswald. Die Urne wird in einer abbaubaren Form am Fuss eines Baums beigesetzt.

Die Beisetzung auf dem Friedhof

Die meisten Familien wählen weiterhin den Friedhof – weil ein fester Ort mit Namen etwas ist, an das man zurückkehren kann. In der Stadt Bern stehen dafür mehrere Grabarten zur Verfügung: Urnenreihengrab, Urnenhaingrab, Urnennische, Urnenthemengrab und das Gemeinschaftsgrab. Sie unterscheiden sich vor allem in der Gestaltungsfreiheit und im Pflegeaufwand.

Eine ausführliche Gegenüberstellung mit den Berner Friedhöfen finden Sie in unserer Übersicht zu Friedhöfen und Grabarten in Bern. In den Nachbargemeinden – Köniz, Ittigen, Bolligen, Ostermundigen, Muri – gelten eigene Friedhofreglemente.

Wie eine Urnenbeisetzung abläuft

Eine Urnenbeisetzung ist meist schlicht und findet häufig im engeren Kreis statt. Ein typischer Ablauf:

Die Trauergemeinde versammelt sich am Grab. Die Urne wird von einem Angehörigen oder vom Bestattungsdienst getragen und ins Grab gesenkt. Es folgen Worte – von einer Pfarrperson, einer Trauerrednerin oder einem Familienmitglied. Danach legen die Anwesenden Blumen oder eine Handvoll Erde nieder. Manche Familien spielen ein Musikstück ab oder lesen ein Gedicht.

Das Ganze dauert selten länger als zwanzig bis dreissig Minuten. Diese Kürze ist keine Schwäche – viele empfinden gerade den kleinen Rahmen als besonders nah.

Im Anschluss laden viele Familien zu einem gemeinsamen Essen. Das Leidmahl ist oft der Moment, in dem sich die Anspannung löst.

Was eine Urnenbeisetzung kostet

Die Kremation selbst bewegt sich laut Verband in der Grössenordnung von CHF 500 bis 1'000. Urnen gibt es ab rund CHF 100; nach oben sind bei künstlerisch gefertigten Modellen kaum Grenzen gesetzt. Dazu kommen die Grabgebühren der Gemeinde, die stark variieren – für Einwohnerinnen und Einwohner übernimmt die Gemeinde häufig einen Teil oder die gesamten Kosten der Grabstelle.

Eine detaillierte Aufstellung aller Kostenblöcke finden Sie im Beitrag Was kostet eine Bestattung in Bern und der Schweiz?.

Häufige Fragen

Dürfen wir die Asche aufteilen? In der Schweiz ist das grundsätzlich möglich, etwa wenn ein Teil im Herkunftsland beigesetzt werden soll. Wir organisieren die Teilurnen und die nötigen Bestätigungen.

Kann die Urne ins Ausland? Ja. Der Transport einer Urne ist wesentlich einfacher als die Überführung eines Sarges. Wie eine Überführung ins Ausland abläuft, erklären wir separat.

Muss ein Bestattungsinstitut beigezogen werden? Vorgeschrieben ist das nicht in jeder Gemeinde. Praktisch ist es fast immer sinnvoll – die Abläufe mit Krematorium, Zivilstandsamt und Friedhofverwaltung sind formalisiert und terminkritisch.

Wir begleiten Sie

Von der Anmeldung über die Organisation der Kremation bis zur Beisetzung und der Abstimmung mit der Friedhofverwaltung: Wir übernehmen die Abläufe und beraten Sie zu allen Möglichkeiten – auch zu jenen, die viele nicht kennen.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und die ganze Schweiz
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Hinweis: Fristen, Gebühren und Reglemente unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde und können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen das Zivilstandsamt, das Bestattungsamt und die Friedhofverwaltung Ihrer Gemeinde.

Passend dazu: Material, Form und Vorschriften für Urnen finden Sie unter Sarg und Urne auswählen.

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