Wo soll die Beisetzung stattfinden – und welche Grabart passt zu unserer Familie? Diese Frage stellt sich früh, oft bevor Angehörige wissen, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt. Diese Übersicht zeigt die Friedhöfe der Stadt Bern und die verfügbaren Grabarten.

Die drei städtischen Friedhöfe

Stadtgrün Bern betreibt und unterhält drei Friedhöfe im Stadtgebiet:

Bremgartenfriedhof – der grösste Friedhof der Stadt, im Nordwesten gelegen. Hier finden sich die meisten Grabarten, darunter auch besondere Grabfelder, die es an den anderen Standorten nicht gibt.

Schosshaldenfriedhof – im Osten der Stadt, ruhig und parkartig angelegt.

Friedhof Bümpliz – im Westen, für die Quartiere Bümpliz, Bethlehem und Umgebung.

Die Verwaltung ist über Stadtgrün Bern erreichbar (031 321 75 29). Für die Anmeldung eines Todesfalls ist das Bestattungsamt der Stadt Bern zuständig (031 321 50 74). Beide Wege können Sie uns übertragen.

In den Nachbargemeinden – Köniz, Ittigen, Bolligen, Ostermundigen, Muri – gelten eigene Friedhofreglemente und Gebührenordnungen. Massgebend ist in der Regel die Wohnsitzgemeinde der verstorbenen Person. Wir klären für Sie ab, was in Ihrem Fall gilt.

Grabarten für Urnenbeisetzungen

Nach einer Feuerbestattung stehen in der Stadt Bern mehrere Formen zur Verfügung. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wie viel Gestaltungsfreiheit Sie haben und wie viel Pflege das Grab braucht.

Urnenreihengrab. Die Urne wird in der Erde beigesetzt. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt. Ein eigenes Grabmal und eine individuelle Bepflanzung sind möglich.

Urnenhaingrab. Die Urne wird in einem locker bepflanzten Feld mit Bäumen und Sträuchern beigesetzt. Der Platz kann frei gewählt werden, das Grab ist allseitig zugänglich. Eigenes Grabmal und Bepflanzung sind erlaubt.

Urnennische. Die Urne wird in einer Wandnische beigesetzt, verschlossen mit einer einheitlichen Steinplatte. Eine individuelle Bepflanzung oder eigener Grabschmuck sind hier nicht möglich; Blumen werden an gemeinsamen Ablagestellen niedergelegt.

Urnenthemengrab. Die Beisetzung erfolgt in einem thematisch gestalteten Feld, etwa in einem Baumhain. Für die Angehörigen ist diese Grabart nicht mit Pflegeaufwand verbunden. Die Namen stehen auf einheitlichen Tafeln, eigene Grabmale gibt es nicht.

Gemeinschaftsgrab für Urnen. Die schlichteste Form. Die Asche wird in gemeinschaftlicher Erde oder in einer Gruft beigesetzt. Eine Namenstafel ist auf Wunsch möglich.

Grabarten für Erdbestattungen

Sargreihengrab. Die klassische Erdbestattung. Die Gräber werden in der Reihenfolge der Todesfälle zugeteilt, ein eigenes Grabmal und eine Bepflanzung sind möglich.

Gemeinschaftsgrab für Särge. Beisetzung in gemeinschaftlicher Grabstätte ohne eigenes Grabmal und ohne Bepflanzung. Eine Namenstafel kann gewünscht werden.

Familiengrab. Für mehrere Generationen, mit längerer Nutzungsdauer und weitgehender Gestaltungsfreiheit. Wenn in Ihrer Familie bereits ein Grab besteht, prüfen wir, ob eine weitere Beisetzung dort möglich ist.

Besondere Grabfelder

Kindergrab. Ein eigenes Feld für Kinder bis 14 Jahre, als Reihen- oder Haingrab, mit individueller Gestaltung.

Grabfeld für zu früh geborene Kinder. Für Kinder, die vor der 22. Schwangerschaftswoche zur Welt kamen. Gemeinschaftlich gestaltet, ohne eigene Grabmale.

Grabfeld für Musliminnen und Muslime. Auf dem Bremgartenfriedhof besteht ein Grabfeld mit Ausrichtung nach Mekka. Eigenes Grabmal und Bepflanzung sind möglich.

Alevitisches Grabfeld. Ebenfalls auf dem Bremgartenfriedhof, mit Ausrichtung nach Osten entsprechend der religiösen Symbolik.

Mehr dazu in unserem Beitrag über religiöse und konfessionsfreie Abschiede.

Welche Grabart passt zu Ihnen?

Drei Fragen helfen bei der Entscheidung.

Wer wird das Grab besuchen und pflegen? Lebt die Familie in der Region, ist ein individuelles Grab mit Bepflanzung gut machbar. Wohnen die Angehörigen weiter weg oder sind selbst betagt, sind Urnenthemengrab, Urnennische oder Gemeinschaftsgrab eine spürbare Entlastung.

Wie wichtig ist ein persönlicher Ort? Manche Familien brauchen einen Namen, einen Stein, eine Pflanze, die sie versorgen können. Anderen genügt ein gemeinsamer, gepflegter Ort ohne eigenen Grabschmuck. Beides ist richtig.

Was hätte die verstorbene Person gewollt? Wenn es Hinweise gibt – eine Bestattungsverfügung, ein Gespräch, eine Bemerkung – haben sie Vorrang vor allen praktischen Überlegungen.

Ruhezeit und Gebühren

Die Ruhezeit ist die Dauer, für die ein Grab bestehen bleibt. Sie ist im Friedhofreglement der jeweiligen Gemeinde festgelegt und unterscheidet sich je nach Ort und Grabart. Ebenso die Gebühren: Für Einwohnerinnen und Einwohner übernimmt die Gemeinde häufig einen Teil oder die gesamten Kosten der Grabstelle. Mehr dazu in unserem Beitrag Was kostet eine Bestattung in Bern?

Weil sich diese Punkte von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden, klären wir sie im Einzelfall ab, bevor Sie sich festlegen. Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt – heute und in zwanzig Jahren.

Wir begleiten Sie zum passenden Ort

Die Wahl des Grabes ist eine Entscheidung, die lange trägt. Nehmen Sie sich die Zeit dafür, und lassen Sie sich beraten. Wir kennen die Friedhöfe in Bern und der Region, kennen die Abläufe der Verwaltungen und begleiten Sie von der Anmeldung bis zur Beisetzung.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung
24h-Notruf: +41 79 133 90 99

Hinweis: Angaben zu Grabarten und Zuständigkeiten beziehen sich auf die Stadt Bern und können sich ändern. In den Nachbargemeinden gelten eigene Reglemente. Verbindliche Auskünfte erteilen die Friedhofverwaltung und das Bestattungsamt der jeweiligen Gemeinde.

Passend dazu: Welche Urne zu welcher Grabart passt und welche Masse eine Urnennische vorgibt, erklären wir unter Sarg und Urne auswählen.

Im Trauerfall

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