Ein Todesfall im Ausland trifft Angehörige doppelt: zur Trauer kommt die Hilflosigkeit gegenüber fremden Behörden, einer fremden Sprache und Vorschriften, die niemand kennt. Dieser Beitrag erklärt, wie eine Überführung in die Schweiz abläuft und was Sie selbst tun müssen – und was nicht.
Das Wichtigste zuerst
Sie müssen das nicht allein bewältigen, und Sie müssen nicht ins Ausland reisen, um es zu regeln. Eine Überführung ist ein eingespielter Vorgang. Rufen Sie uns an, sobald Sie vom Todesfall erfahren – je früher wir eingebunden sind, desto reibungsloser läuft es.
Wenn jemand im Ausland stirbt
Die ersten Schritte
Stirbt eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz im Ausland – auf Reisen, im Urlaub, bei Verwandten – gilt zunächst das Recht des Sterbelandes. Der Tod wird dort ärztlich festgestellt und bei den örtlichen Behörden registriert.
Informieren Sie die zuständige Schweizer Vertretung vor Ort, also die Botschaft oder das Konsulat. Sie ist Ihre Anlaufstelle im fremden Land und stellt die Dokumente aus, die für die Rückführung nötig sind.
Prüfen Sie ausserdem, ob eine Reise- oder Zusatzversicherung besteht. Viele Policen decken die Rückführungskosten ganz oder teilweise – das kann einen erheblichen Unterschied machen.
Was wir übernehmen
Ab Ihrem Anruf koordinieren wir den gesamten Ablauf: die Zusammenarbeit mit dem Bestattungsunternehmen im Sterbeland, die Beschaffung und Beglaubigung der erforderlichen Dokumente, die Abstimmung mit der Schweizer Vertretung und den ausländischen Behörden, die Organisation des Transports sowie die Anmeldung bei Zivilstandsamt und Wohngemeinde in der Schweiz.
Sie führen ein Gespräch mit uns – wir führen die übrigen.
Welche Dokumente nötig sind
Für eine internationale Überführung werden in der Regel benötigt: die ärztliche Todesbescheinigung, die amtliche Sterbeurkunde des Sterbelandes, ein Leichenpass, eine Einbalsamierungs- oder Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie die Ausweispapiere der verstorbenen Person.
Der Leichenpass ist das zentrale Dokument. Ohne ihn ist kein grenzüberschreitender Transport möglich. Er wird von der zuständigen Behörde im Sterbeland ausgestellt, häufig unter Mitwirkung der konsularischen Vertretung.
Je nach Land kommen weitere Anforderungen dazu, etwa beglaubigte Übersetzungen oder eine Apostille. Welche Papiere in welcher Form verlangt werden, unterscheidet sich erheblich – das ist der Punkt, an dem Angehörige ohne Erfahrung am häufigsten stecken bleiben.
Der Transport
Bei einer Überführung per Flugzeug wird ein Metallsarg – meist ein Zinksarg – verwendet, der luftdicht verschlossen wird. Der Sarg wird als Luftfracht befördert; die Fluggesellschaften haben dafür eigene Verfahren. Für Ziele in Europa ist der Transport per Strasse oft die praktikablere und günstigere Variante.
Die Dauer hängt stark vom Land ab. Innerhalb Europas sind wenige Tage realistisch, bei entfernteren Ländern oder komplexer Behördenlage kann es ein bis zwei Wochen dauern. Wir sagen Ihnen früh, womit zu rechnen ist, damit Sie den Abschied planen können.
Nach der Ankunft in der Schweiz
Sobald die verstorbene Person in der Schweiz ist, läuft alles Weitere wie bei jedem anderen Todesfall: Meldung beim Zivilstandsamt, Anmeldung bei der Wohngemeinde, Festlegung von Bestattungsart und Termin, Gestaltung der Abdankung. Eine Übersicht dazu finden Sie in unserer Checkliste Todesfall.
Wir richten den Abschied in Bern oder Ihrer Wohngemeinde aus – in der Kirche, in einer Abdankungshalle oder im engsten Kreis, ganz nach Ihren Vorstellungen.
Der umgekehrte Weg: Überführung ins Ausland
Ebenso begleiten wir Familien, die eine in der Schweiz verstorbene Person im Herkunftsland bestatten möchten. Der Ablauf ist spiegelbildlich: Wir beschaffen den Leichenpass und die weiteren Dokumente, stimmen uns mit der Vertretung des Ziellandes ab, organisieren den Sarg gemäss den Vorschriften des Ziellandes und den Transport. Mehr dazu auf unserer Seite Überführung ins Ausland.
Auch hier gilt: Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land. Wir klären sie ab, bevor etwas in Bewegung gesetzt wird.
Was eine Überführung kostet
Die Kosten hängen von Entfernung, Transportart, den Gebühren im betreffenden Land und dem Aufwand für Dokumente ab. Eine seriöse Zahl lässt sich erst nennen, wenn Sterbeland und Zielort bekannt sind.
Sie erhalten von uns eine schriftliche Offerte mit ausgewiesenen Positionen, bevor wir beauftragt werden. Und wir prüfen mit Ihnen, ob eine bestehende Versicherung Kosten übernimmt.
Warum Erfahrung hier den Unterschied macht
Bei einer Überführung geht es um Fristen, Formvorschriften und Behörden in mindestens zwei Ländern. Ein fehlendes Dokument oder eine falsche Beglaubigung kann den Transport um Tage verzögern – in einer Zeit, in der Familien ohnehin am Limit sind.
Wir arbeiten mit einem Netz von Partnerunternehmen zusammen und kennen die Wege. Diskret, verlässlich und ohne dass Sie den Behördenweg selbst gehen müssen.
Rufen Sie uns an
Wenn ein Angehöriger im Ausland verstorben ist oder Sie eine Überführung ins Ausland planen: Wir sind Tag und Nacht erreichbar und beginnen sofort mit den Abklärungen.
ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung
24h-Notruf: +41 79 133 90 99
Hinweis: Vorschriften für internationale Überführungen ändern sich und unterscheiden sich je nach Land. Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft im Einzelfall.
Im Trauerfall
Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.
Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.
Jetzt anrufen: +41 79 133 90 99 Lieber schreiben? Schreiben Sie uns auf WhatsApp24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.