Über die eigene Bestattung nachzudenken fällt niemandem leicht. Und doch entlasten Sie damit die Menschen, die Sie am meisten lieben. Dieser Beitrag erklärt, was Bestattungsvorsorge bedeutet, was Sie festhalten können und warum es sich lohnt.

Warum überhaupt vorsorgen?

Wenn ein Mensch stirbt, müssen Angehörige innerhalb von zwei, drei Tagen eine Reihe von Entscheidungen treffen: Erd- oder Feuerbestattung, welche Grabart, welche Musik, wer wird benachrichtigt, wie gross soll die Feier sein, wie viel darf sie kosten.

Sie treffen diese Entscheidungen im Schock. Und sie treffen sie oft, ohne zu wissen, was die verstorbene Person gewollt hätte. Daraus entsteht Unsicherheit – und manchmal Streit in der Familie, gerade wenn Geschwister unterschiedliche Vorstellungen haben.

Wer vorsorgt, nimmt seinen Angehörigen genau diese Last ab. Nicht die Trauer – die bleibt. Aber die Zweifel, ob man es richtig macht.

Was Sie festhalten können

Die Bestattungsart. Erdbestattung oder Feuerbestattung – der Ausgangspunkt für alles Weitere.

Die Grabart. Reihengrab, Familiengrab, Urnennische, Gemeinschaftsgrab, Urnenhain. Einen Überblick bietet unser Beitrag zu den Friedhöfen in Bern. Falls ein Familiengrab besteht: ob Sie dort beigesetzt werden möchten.

Der Ort. Auf welchem Friedhof, in welcher Gemeinde.

Die Abdankung. Kirchlich oder frei, gross oder im engsten Kreis, mit welcher Musik, mit welchen Texten. Manche Menschen schreiben ihre Wunschlieder auf, andere legen eine Bibelstelle oder ein Gedicht fest.

Wer benachrichtigt werden soll. Eine Liste mit Namen und Kontakten ist eines der praktischsten Dinge überhaupt – gerade bei Freundschaften, die die Familie nicht kennt.

Todesanzeige oder Leidzirkular. Ob eine Anzeige erscheinen soll, in welcher Zeitung, oder ob ein gedrucktes Leidzirkular an einen bestimmten Kreis genügt.

Der finanzielle Rahmen. Wie viel ausgegeben werden soll – und woher das Geld kommt.

Weitere Wünsche. Kleidung, Schmuck, ein Gegenstand, der mitgegeben wird. Blumen oder stattdessen eine Spende. Ob eine Aufbahrung gewünscht ist.

Die Bestattungsverfügung

Ihre Wünsche halten Sie in einer Bestattungsverfügung fest – einem einfachen Dokument, das nicht notariell beglaubigt werden muss. Wichtig ist vor allem, dass es im Ernstfall gefunden wird.

Deponieren Sie es dort, wo Angehörige es rasch finden: bei den persönlichen Dokumenten zu Hause, nicht im Bankschliessfach – das ist nach einem Todesfall oft gesperrt. Informieren Sie mindestens eine Vertrauensperson, dass es existiert und wo es liegt.

Ein Testament ist etwas anderes: Es regelt den Nachlass und wird häufig erst nach der Bestattung eröffnet. Bestattungswünsche gehören deshalb nicht nur ins Testament, sondern in ein separates, leicht auffindbares Dokument.

Die finanzielle Seite

Bestattungskosten werden grundsätzlich aus dem Nachlass beglichen. Bis die Erbenverhältnisse geklärt sind, können Konten allerdings gesperrt sein – deshalb regeln manche Menschen die Finanzierung im Voraus.

Möglich sind unter anderem ein zweckgebundenes Sparkonto, eine Bestattungsversicherung oder eine Vorauszahlung an ein Bestattungsinstitut. Welche Form für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Womit grundsätzlich zu rechnen ist, zeigt unser Beitrag Was kostet eine Bestattung in Bern?

Ein Hinweis in eigener Sache: Wir beraten Sie gern zu den Kosten und erstellen Ihnen eine unverbindliche Kalkulation. Zu Fragen der Vermögensplanung und des Erbrechts wenden Sie sich bitte an Ihre Bank oder eine Fachperson – dafür sind wir nicht die richtigen Ansprechpartner, und wir tun nicht so, als wären wir es.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Es gibt kein bestimmtes Alter. Manche Menschen regeln ihre Bestattung, wenn sie pensioniert werden, andere nach einer Diagnose, wieder andere, nachdem sie selbst einen Todesfall in der Familie erlebt haben – weil sie gesehen haben, wie viel Unsicherheit entsteht, wenn nichts festgehalten ist.

Sinnvoll ist es immer dann, wenn Sie die Ruhe dazu haben. Genau diese Ruhe fehlt später.

Und was ist mit der Familie?

Vorsorge ersetzt das Gespräch nicht. Ein Dokument, von dem niemand weiss, hilft wenig.

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Solche Gespräche sind leichter, als die meisten befürchten – oft sind Kinder sogar erleichtert, dass das Thema angesprochen wird. Und Sie erfahren dabei, was Ihren Angehörigen wichtig ist. Manchmal führt das dazu, dass Wünsche angepasst werden: Wenn Ihre Familie einen Ort zum Trauern braucht, ist ein anonymes Gemeinschaftsgrab vielleicht doch nicht die beste Wahl.

Unser Vorsorgegespräch

Wir nehmen uns Zeit, gehen alle Punkte mit Ihnen durch und halten Ihre Wünsche schriftlich fest. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Unterlagen und eine Kostenaufstellung, die zeigt, mit welchem Rahmen zu rechnen ist.

Das Gespräch ist unverbindlich und kostet nichts. Sie gehen keine Verpflichtung ein – auch nicht, uns später zu beauftragen. Und Sie können Ihre Wünsche jederzeit ändern.

Vereinbaren Sie einen Termin, bei uns oder bei Ihnen zu Hause.

ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung
Telefon: +41 79 133 90 99

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung. Für erbrechtliche und finanzielle Fragen wenden Sie sich bitte an eine entsprechende Fachperson.

Im Trauerfall

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Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.

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