Wenn ein Mensch stirbt, stehen Angehörige innerhalb weniger Stunden vor Entscheidungen, die Geld kosten – und vor der Frage, mit welchen Beträgen überhaupt zu rechnen ist. Diese Frage ist unangenehm, aber sie ist berechtigt. Wir beantworten sie hier so offen wie möglich, damit Sie wissen, worauf Sie sich einstellen können.
Die kurze Antwort
Eine Bestattung in der Schweiz kostet die Angehörigen in den meisten Fällen zwischen rund 3'000 und 8'000 Franken. Der Betrag kann deutlich tiefer liegen, wenn ein stiller Abschied gewünscht ist – und deutlich höher, wenn eine grosse Trauerfeier, ein aufwendiges Grabmal oder eine Überführung dazukommen.
Diese Spanne ist bewusst breit. Wer Ihnen ohne Gespräch eine exakte Zahl nennt, kennt Ihre Situation nicht. Der Schweizerische Verband der Bestattungsdienste formuliert es ähnlich: Eine verlässliche Kalkulation ist erst im persönlichen Gespräch möglich, weil die Bestattungskultur und die Gebühren je nach Gemeinde und Kanton stark variieren.
Wichtig zu wissen: Die Gemeinde übernimmt einen Teil
Viele Angehörige rechnen mit weit höheren Kosten, als tatsächlich anfallen – weil sie nicht wissen, dass die öffentliche Hand einen Teil trägt.
In zahlreichen Schweizer Gemeinden sind für Einwohnerinnen und Einwohner das Grab im Gemeinschafts- oder Reihengrabfeld und häufig auch die Kremation ganz oder teilweise kostenlos. Was genau übernommen wird, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt. In der Region Bern gelten je nach Wohnsitzgemeinde – Bern, Köniz, Ittigen, Bolligen – andere Ansätze.
Wir klären das für Sie ab, bevor Sie eine Entscheidung treffen müssen. Es ist einer der ersten Punkte, die wir in einem Beratungsgespräch prüfen, weil er den Gesamtbetrag stark beeinflusst.
Woraus sich die Kosten zusammensetzen
1. Leistungen des Bestattungsinstituts
Das ist der Teil, den wir direkt verantworten: Überführung der verstorbenen Person, hygienische Versorgung, Aufbahrung, Sarg oder Urne, Organisation der Formalitäten mit Zivilstandsamt und Bestattungsamt, Koordination mit Friedhof, Kirchgemeinde und Krematorium sowie die Begleitung der Angehörigen.
Der Branchenverband nennt als Orientierung: für eine schlichte, stille Bestattung unter 2'000 Franken, für eine traditionelle Bestattung zwischen 2'500 und 5'000 Franken. Diese Grössenordnung entspricht unserer Erfahrung in der Region Bern.
2. Gebühren von Gemeinde und Behörden
Dazu gehören je nach Ort Kremationsgebühren, Grabnutzungsgebühren, Kosten für Abdankungsräume oder Aufbahrungsräume und Gebühren des Zivilstandsamts. Sie reichen von null Franken bis in den vierstelligen Bereich – abhängig davon, ob die verstorbene Person in der Gemeinde wohnhaft war und welche Grabart gewählt wird.
3. Leistungen Dritter
Hier entsteht die grösste Streuung, und hier haben Sie am meisten Einfluss:
Todesanzeige und Leidzirkular. Eine Anzeige in einer grossen Tageszeitung kann mehrere hundert bis über tausend Franken kosten, je nach Grösse und Blatt. Ein gedrucktes Leidzirkular, das nur an den engeren Kreis geht, ist deutlich günstiger und wird von vielen Familien heute bevorzugt.
Blumenschmuck. Von einem einzelnen Gebinde bis zur vollständigen Ausschmückung der Abdankungshalle ist alles möglich.
Trauerfeier. Rednerin oder Redner, Musik, Organist, Sängerin – jeder dieser Punkte ist optional und einzeln kalkulierbar.
Leidmahl. Das gemeinsame Essen nach der Abdankung richtet sich nach Anzahl Gäste und Lokal.
Grabmal. Der Grabstein wird meist erst Monate später gesetzt und separat in Auftrag gegeben. Er ist häufig der grösste Einzelposten und fällt nicht bei jeder Grabart an.
Wie Sie Kosten sinnvoll beeinflussen
Sparen bedeutet nicht, würdelos Abschied zu nehmen. Es bedeutet, bewusst zu entscheiden, was für Ihre Familie Bedeutung hat.
Eine Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung ist in der Regel günstiger als eine Erdbestattung, weil Sarg und Grabgrösse anders ausfallen. Ein Gemeinschaftsgrab verursacht keine langfristigen Unterhaltskosten. Ein Leidzirkular statt einer grossen Zeitungsanzeige erreicht genau die Menschen, die es angeht. Und eine Abdankung im engsten Kreis ist nicht weniger wert als eine grosse Feier – sie ist oft sogar persönlicher.
Was wir Ihnen dringend empfehlen: Lassen Sie sich eine schriftliche Offerte geben, bevor Sie zusagen. Bei uns erhalten Sie diese immer, unaufgefordert und mit ausgewiesenen Einzelpositionen. Sie sollen sehen, wofür Sie bezahlen.
Wer bezahlt die Bestattung?
Grundsätzlich tragen die Erben die Bestattungskosten. Sie werden vor der Erbteilung aus dem Nachlass beglichen. Reicht der Nachlass nicht aus, springt in vielen Fällen die Wohnsitzgemeinde ein – auch das ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Wichtig für Angehörige, die eine Erbschaft ausschlagen wollen: Die Übernahme der Bestattungskosten gilt in der Regel nicht als Annahme der Erbschaft. Wenn Ihre Situation in diese Richtung geht, besprechen Sie das bitte frühzeitig mit einer Fachperson – wir weisen Sie darauf hin, dürfen Sie aber rechtlich nicht beraten.
Manche Menschen haben zu Lebzeiten vorgesorgt, etwa über eine Bestattungsversicherung oder ein zweckgebundenes Konto. Prüfen Sie die Unterlagen der verstorbenen Person, bevor Sie Kosten aus eigener Tasche übernehmen.
Vorsorge: Klarheit für die Familie
Immer mehr Menschen regeln ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten. Sie halten fest, ob sie eine Erd- oder Feuerbestattung möchten, welche Musik gespielt werden soll, wer benachrichtigt wird – und sie legen den finanziellen Rahmen fest.
Der praktische Nutzen ist gross: Angehörige müssen in einer Ausnahmesituation keine Entscheidungen treffen, von denen sie nicht wissen, ob sie im Sinne der verstorbenen Person sind. Und sie müssen nicht raten, wie viel ausgegeben werden darf.
Unser Angebot: ein Gespräch ohne Verpflichtung
Wir nennen Ihnen die zu erwartenden Kosten offen, bevor Sie sich entscheiden. Keine Pauschalen, die alles Mögliche enthalten, was Sie vielleicht gar nicht wollen. Keine Nachträge, die im Gespräch nicht erwähnt wurden.
Wenn Sie einen Todesfall zu bewältigen haben oder für sich selbst vorsorgen möchten: Rufen Sie uns an. Wir sind Tag und Nacht erreichbar und nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.
ERSA Bestattungen – Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung
24h-Notruf: +41 79 133 90 99
Hinweis: Die genannten Beträge sind Orientierungswerte und ersetzen keine individuelle Offerte. Gebühren der Gemeinden ändern sich und unterscheiden sich je nach Wohnsitz. Für rechtliche und erbrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an eine Fachperson.
Passend dazu: Wenn im Nachlass kein Vermögen vorhanden ist, übernimmt die Stadt Bern die Bestattung — wir erklären das unter Unentgeltliche Bestattung in Bern. Wie sich Sarg und Urne auf die Kosten auswirken, lesen Sie unter Sarg und Urne auswählen.
Im Trauerfall
Wir sind jetzt für Sie da — Tag und Nacht.
Ein Anruf genügt. Wir übernehmen die Überführung und alle Formalitäten mit Ämtern, Friedhof und Krematorium — in Bern und der ganzen Region.
Jetzt anrufen: +41 79 133 90 99 Lieber schreiben? Schreiben Sie uns auf WhatsApp24 Stunden erreichbar, an 365 Tagen im Jahr. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen nach Hause.