Exhumierung & Umbettung
Wenn Verstorbene ihre letzte Ruhestätte wechseln — Exhumierung mit Erfahrung, Sorgfalt und allen behördlichen Bewilligungen, in der Schweiz und für Überführungen ins Ausland.
Exhumierung Schweiz
Ein sensibler Eingriff in erfahrenen Händen
Eine Exhumierung ist rechtlich und emotional anspruchsvoll. Sie wird nötig, wenn Verstorbene umgebettet werden sollen — in ein Familiengrab, auf einen anderen Friedhof oder für die Überführung ins Heimatland.
Wir übernehmen das komplette Verfahren: Gesuche bei Gemeinde und Kantonsarztamt, Terminierung mit der Friedhofverwaltung, fachgerechte Durchführung sowie die anschliessende Umbettung oder internationale Überführung.
- Beratung zur Machbarkeit und zu gesetzlichen Ruhefristen
- Einholen aller behördlichen Bewilligungen
- Fachgerechte, pietätvolle Durchführung
- Neue Einsargung nach internationalen Vorschriften
- Umbettung in der Schweiz oder Überführung ins Ausland
- Transparente Kostenaufstellung vor Beginn
Häufige Fragen
Wann ist eine Exhumierung erlaubt?
Die Voraussetzungen regeln Kanton und Gemeinde; massgebend sind unter anderem Ruhefristen. Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist.
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
Je nach Gemeinde einige Tage bis mehrere Wochen. Wir stellen die Gesuche vollständig und koordinieren alle Beteiligten.
Ist nach der Exhumierung eine Überführung ins Ausland möglich?
Ja — das ist einer der häufigsten Gründe. Wir kombinieren Exhumierung und Repatriierung zu einem nahtlosen Ablauf.
Im Trauerfall sind wir jetzt für Sie da.
Ihr Bestattungsinstitut für Bern und Umgebung — rund um die Uhr erreichbar. Wir übernehmen alles Weitere.
